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Brandschutz

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Wir bieten Ihnen Stahlbrandschutzbeschichtungen mit sogenannten Dämmschichtbildnern von R30 bis R120 sowie Betonbrandschutz bis R240 an.


Gerne beraten wir Sie auch schon in der Planungsphase. Durch den Einsatz ausgewählter Materialien, die dem neusten Stand der Technik entsprechen, lassen sich oftmals schon im Vorfeld die Baukosten reduzieren. Hier ist unser enger Kontakt zu den führenden Herstellern der Branche ein großer Vorteil für unsere Kunden.


Der von Ihnen benötigte Brandschutz ist kein Standard? Kein Problem, sprechen Sie uns an. Auch hier ist unser enger Kontakt zu den Herstellern von Vorteil. Gemeinsam finden wir die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung.

 

Doch .... was bedeutet eigentlich Brandschutz?

 

Grundlegend wird unterschieden zwischen vorbeugendem, passivem Brandschutz und abwehrendem, aktivem Brandschutz.
Unter den vorbeugenden, passiven Brandschutz fallen alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Feuers oder von Rauch vorbeugen. In diesem Bereich arbeiten wir im baulichen Stahl- und Betonbrandschutz.
Der Vollständigkeit halber zur Erklärung des abwehrenden, aktiven Brandschutzes: Hierzu zählen Feuerlöscher, Löscharbeiten der Feuerwehr. Brandschutz ist ein vielschichtiges Thema und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. In Deutschland existieren daher zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die die Anforderungen an den aufzubringenden Brandschutz regeln.

 

Was ist vorbeugender Brandschutz?

 

Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Bereiche untergliedert:


– baulicher Brandschutz
– anlagentechnischer Brandschutz
– planerischer Brandschutz


Sie alle dienen der Einschränkung der Brandauswirkungen, dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt, der öffentlichen Sicherheit und sind Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sind in den öffentlich- rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen erlassen, jedoch fußen die Anforderungen, in Ergänzung zum Bauordnungsrecht, in Bezug auf den Sachschutz auch auf privatrechtliche Vereinbarungen. Es gibt eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften für diesen Aufgabenbereich, der bereits erahnen lässt, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt und warum Brandschutz ausschließlich von Fachleuten ausgeführt werden darf.

 

 

Unser Spezialgebiet ... vorbeugender baulicher Stahlbrandschutz – Was leistet dieser?

 

Bei einem Brand reduziert sich die Tragfähigkeit ungeschützter Stahlbauteile bereits ab einer Temperatur von 350°C. Diese Temperatur erreichen unbeschichtete Stahlteile bereits nach ca. 5 bis 10 Minuten, je nach Brandstärke. Infolge der Erwärmung verformt sich der eigentlich massive Stahl und führt so zum Einsturz des gesamten Gebäudes. Mittels einer dämmschichtbildenen Brandschutzbeschichtungen lässt sich diese Zeitspanne um 30, 60, 90, 120 oder 240 Minuten verlängern und so einem Einsturz des Gebäudes entgegenwirken und/oder eine Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen. Die Aufgabe dämmschichtbildender Brandschutzbeschichtungen ist daher, zu verhindern, dass Stahlbauteile diese kritische Temperatur erreichen, bei der die Streckgrenze des Stahls auf die im Bauteil vorhandene Spannung absinkt. Diese sogenannten reaktiven Brandschutzsysteme (Brandschutzbeschichtungs-Systeme, Brandschutzfarben) bestehen aus einem zugelassenen Primer, dem im Brandfall reagierenden Dämmschichtbildner und einem zugelassenen Decklack. Folgende Schritte sind notwendig, um eine zugelassene Brandschutzbeschichtung zu erreichen:


1. Grundierungen und Primer


Dämmschichtbildner dürfen nur auf zugelassenen Untergründen (Korrosionsschutzgrundierungen oder Primern) aufgebracht werden, die bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Jedes System hat eigene Komponenten, die miteinander kombiniert werden müssen.


2. Brandschutz auftragen:

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Der sogenannte dämmschichtbildende Brandschutz bezeichnet die eigentliche Komponente eines reaktiven Brandschutzsystems.
Dämmschichtbildner bilden im Brandfall ab einer Ansprechtemperatur von ca. 120°C eine Wärmeisolierende, kohlenstoffhaltige Dämmschicht. Die Wärmeeinwirkung auf das Stahlprofil wird dadurch verzögert, so dass Feuerwiderstandsklassen in R30, R60, R90, R120 und R240 erreicht werden. Unsere Materialien sind wahlweise Wasser- oder Lösemittel basierend und können mit entsprechenden Grundierungen auch auf verzinkte Stahlbauteile aufgebracht werden. Zum anderen Arbeiten wir mit Materialien auf Hydrocarbonbasis. Hier wird mithilfe einer chemothermischen Reaktion einem Temperaturanstieg entgegengewirkt. Die Auftragsmenge der Brandschutzbeschichtung richtet sich nach dem U/A-Wert des jeweiligen Stahlprofils unter Berücksichtigung der geforderten Feuerwiderstandsklasse.


3. Decklack:


Decklacke werden je nach Anwendungsbereich dekorativ oder funktional zum Schutz des Brandschutzsystems aufgebracht. Decklacke sind in allen RAL-, NCS-, und DB-Farbtönen (Eisenglimmer) verfügbar.


Gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung müssen für einen vollständigen Brandschutz die ersten beiden Komponenten Bestandteil der Brandschutz-Beschichtung sein. Lediglich der Decklack ist für den Bauherrn je nach Einsatzgebiet optional. Nach den gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen dürfen Brandschutzbeschichtungen nur durch die vom Hersteller zertifizierten Unternehmen und geschultes Fachpersonal (z.B. dem Isoliermeister in der Handwerksrolle) ausgeführt werden.


Sollten wir Ihre Brandschutzarbeiten ausführen, so erhalten Sie nach Fertigstellung aller Arbeiten selbstverständlich alle Dokumente, die die fachgerechte Ausführung des Brandschutzes belegen.

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Hierzu gehören die entsprechenden Aufkleber, die auf den beschichteten Stahlteilen aufzubringen sind und die Daten über den Aplikateur, das verwendete Material, Anzahl der Schichten, Datum der Fertigstellung und Angabe, wann die Beschichtung zu überprüfen ist, sowie Messprotokolle der Trockenschichtdicken, Fachbauleitererklärung und Übereinstimmungserklärung des Herstellers.

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